{"id":5400,"date":"2023-02-14T09:58:34","date_gmt":"2023-02-14T08:58:34","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.kodap.cz\/?page_id=5400"},"modified":"2023-02-14T10:23:51","modified_gmt":"2023-02-14T09:23:51","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dev.kodap.cz\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<h3>Allgemeine Bedingungen der KODAP f\u00fcr die Erbringung von Steuerberatungsleistungen<br \/>\nNr. OPDP-2015, wirksam ab dem 1. Januar 2015<\/h3>\n<h4>1. Steuerberatungsleistungen<\/h4>\n<p>1.1. Die Gesellschaft, die Mitglied der Gruppe KODAP (nachfolgend nur \u201eBerater\u201c genannt) ist, erbringt mittels der Steuerberater und weiterer Fachkr\u00e4fte Leistungen im Bereich der Steuerberatung. Der Berater ist eine in der Liste der Kammer der Steuerberater der Tschechischen Republik eingetragene, Steuerberatungsleistungen erbringende, juristische Person.<br \/>\n1.2. Die Erbringung der Steuerberatungsleistungen richtet sich nach dem Vertrag \u00fcber die Erbringung von Steuerberatungsleistungen (weiter nur \u201eVertrag\u201c), nach den entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89\/2012 Slg., B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, in der Fassung der sp\u00e4teren Vorschriften, nach dem Gesetz Nr. 523\/1992 Slg., \u00fcber die Steuerberatung und die Kammer der Steuerberater der Tschechischen Republik, in der Fassung der sp\u00e4teren Vorschriften, sowie nach diesen Allgemeinen Bedingungen (weiter nur \u201eBedingungen\u201c), die integrierter Bestandteil des Vertrages sind. Der Empf\u00e4nger der Leistungen des Beraters ist der Klient (weiter nur \u201eKlient\u201c).<br \/>\n1.3. Unter der Erbringung der Steuerberatungsleistungen (weiter nur &#8222;Leistungen&#8220;) ist vor allem die Gew\u00e4hrung sachkundiger Rechtshilfe und finanzwirtschaftlicher Beratung in Angelegenheiten der Steuern, Abgaben, Geb\u00fchren und anderer finanzieller Leistungen (weiter nur \u201eSteuern\u201c), sowie in jenen Angelegenheiten, die mit den Steuern in direktem Zusammenhang stehen, sowie die Vertretung des Klienten bei der L\u00f6sung dieser Problematik gegen\u00fcber den Organen der staatlichen Verwaltung und der \u00f6rtlichen Selbstverwaltung sowie auch gegen\u00fcber den Kreisgerichten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu verstehen.<br \/>\n1.4. Der Umfang der wechselseitigen Verpflichtung ist durch den Vertrag und durch die aktuellen Bed\u00fcrfnisse des Klienten abgegrenzt.<\/p>\n<h4>2. Form und Ort der Leistungserbringung<\/h4>\n<p>2.1. Die Leistungen werden in Form von Konsultationen, Beratungen und Verhandlungen der berechtigter Mitarbeiter des Beraters mit dem Klienten gew\u00e4hrt. \u00dcbliche Konsultationen erfolgen hierbei w\u00e4hrend pers\u00f6nlicher Besprechungen, mittels elektronischer Post, telefonisch oder in anderer geeigneter Weise. Im Bedarfsfalle oder auf Wunsch des Klienten werden seitens des Beraters schriftliche Analysen erstellt, Empfehlungen erteilt oder Stellungnahmen abgegeben.<br \/>\n2.2. Namens des Beraters handeln neben den statutarischen Organen und ihren Mitgliedern ferner seine berechtigten Mitarbeiter, welche Steuerberater sind, fachlich qualifizierte und administrative Mitarbeiter. Die Handlungen der angef\u00fchrten Mitarbeiter werden f\u00far die Zwecke dieser Bedingungen als Handlungen f\u00fcr den Berater als juristische Person erachtet. Der Berater beauftragt die einzelnen Mitarbeiter entsprechend ihren jeweiligen Qualifikationsvoraussetzungen und ihrer dienstlichen Einstufung mit der Vertretung des Beraters nach au\u00dfen.<br \/>\n2.3. Die Leistungen des Beraters werden in der Regel in seinem B\u00fcro, ggf. in den R\u00e4umen des Klienten oder an einem anderen vereinbarten Ort erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt gew\u00f6hnlich an Werktagen.<br \/>\n2.4. Zur Gew\u00e4hrleistung der Leistungen bestimmen der Klient sowie der Berater jene Personen, die bei der Leistungserbringung zusammenarbeiten. Der Klient benennt hierbei im Vertrag gesondert diejenigen Personen, die dem Berater verbindliche Anweisungen zur Aus\u00fcbung der Rechtsgesch\u00e4fte erteilen d\u00fcrfen, sowie jene Personen, mit denen der Berater laufende Angelegenheiten besprechen darf. \u00dcber die \u00c4nderung der berechtigten Personen haben beide Parteien einander rechtzeitig zu informieren.<br \/>\n2.5. Der Berater kann sich bei der Erbringung der Steuerberatungsleistungen durch einen anderen Steuerberater oder durch einen Anwalt vertreten lassen.<\/p>\n<h4><strong>3. Rechte und Pflichten des Beraters<\/strong><\/h4>\n<p>3.1. Der Berater sch\u00fctzt die Rechte und die berechtigten Interessen des Klienten. Er handelt ehrlich und gewissenhaft, nutzt konsequent alle gesetzlichen Mittel und macht alles geltend, was er gem\u00e4\u00df seiner \u00dcberzeugung sowie entsprechend den Anweisungen des Klienten f\u00fcr diesen als n\u00fctzlich erachtet. Hierbei ist er lediglich durch die Gesetze, durch weitere rechtliche Vorschriften und in ihrem Rahmen durch die Weisungen des Klienten gebunden.<br \/>\n3.2. In gerechtfertigtem und dingendem Falle und sofern im Interesse des Klienten liegend, sowie im Falle, dass seine Zustimmung nicht eingeholt werden kann oder der Klient in angemessener Frist keine Unterst\u00fctzung gew\u00e4hrt, und sofern dies seitens des Klienten nicht ausdr\u00fccklich untersagt wurde, kann der Berater von der Anweisung des Klienten abweichen. Er ist jedoch stets verpflichtet, den Klienten von diesem Schritt unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen.<br \/>\n3.3. Der Berater ist verpflichtet, zur Erbringung der Leistungen f\u00fcr den Klienten all seine Kenntnisse, Erfahrungen und F\u00e4higkeiten zu nutzen.<br \/>\n3.4. Der Berater lehnt insbesondere die Befolgung solcher Anweisungen ab, die im Widerspruch zu den guten Sitten stehen oder gesetzwidrig sind.<br \/>\n3.5. Der Berater gibt dem Klienten in vereinbarter Frist alle Umst\u00e4nde bekannt, die er bei der Erbringung der Leistungen festgestellt hat und die Einfluss auf die \u00c4nderung der Anweisung des Klienten haben k\u00f6nnen.<br \/>\n3.6. Der Berater weist den Klienten bei der Leistungserbringung auf die offensichtliche Unkorrektheit seiner Weisung hin, welche die Entstehung eines Schadens zu Folge haben k\u00f6nnte. Im Falle, dass der Klient auch trotz des Hinweises des Beraters auf der Erf\u00fcllung des Anweisung bestehen sollte, ist der Berater nicht verpflichtet, den hieraus entstandenen Schaden zu erstatten. Als offensichtlich unkorrekte Weisung des Klienten wird auch seine Unt\u00e4tigkeit in jenem Falle erachtet, wenn er seitens des Beraters aufgefordert wird, seine allf\u00e4llige Nichtzustimmung zum vorgeschlagenen Verfahren mitzuteilen.<br \/>\n3.7. Sofern es die Umst\u00e4nde des Falles oder die Gepflogenheiten der Steuerberatung erforderlich machen, ist der Berater berechtigt, zum Schutz der Interessen des Klienten einzuschreiten, auch wenn weder aus einer rechtlichen Vorschrift noch aus dem Vertrag die Pflicht zur aktiven T\u00e4tigkeit resultiert.<br \/>\n3.8. Der Berater oder sein Vertreter ist verpflichtet, zu s\u00e4mtlichen Gegebenheiten, von denen er im Zusammenhang mit der Erbringung der Steuerberatungsleistungen Kenntnis erlangt hat, Verschwiegenheit zu wahren. Von dieser Pflicht, und zwar auch f\u00fcr die Zwecke eines Strafverfahrens, kann ihn der lediglich Klient durch seine Erkl\u00e4rung befreien, wobei jedoch der Berater oder sein Vertreter auch in diesem Falle verpflichtet ist, Verschwiegenheit zu wahren, sofern dies im Interesse des Klienten liegt.<br \/>\n3.9. Der Berater kann sich auf die Verschwiegenheitspflicht insbesondere in jenen F\u00e4llen berufen, in denen er nicht als Zeuge einvernommen werden darf, sofern er mit seiner Aussage die vom Staat auferlegte oder anerkannte Pflicht der Verschwiegenheit verletzen w\u00fcrde, und in denen von ihm Feststellungen verlangt werden, die das Ergebnis seiner eigenen Arbeit sind.<br \/>\n3.10. Der Berater kann sich nicht auf die Verschwiegenheitspflicht berufen, sofern:<br \/>\na) er die durch das Gesetz auferlegte Pflicht hat, die Ver\u00fcbung einer Straftat zu vereiteln oder anzuzeigen,<br \/>\nb) er von der Verschwiegenheitspflicht im Einklang mit dem Gesetz oder dem Vertrag befreit ist,<br \/>\nc) sowie im Umfange der durch gesonderte Vorschriften festgelegten, obligatorischen Mitwirkung.<br \/>\n3.11. Der Berater ist berechtigt, jene Originale der Korrespondenz einzubehalten, die er bei der Aus\u00fcbung der Steuerberatung vom Klienten oder in dessen Namen \u00fcbernommen hat. Der Berater hat das Recht, die Kopien der verwendeten Materialien des Klienten f\u00fcr die aus der Stellung des Steuerberaters gem\u00e4\u00df gesonderten Vorschriften resultierenden Zwecke einzubehalten.<br \/>\n3.12. Im Hinblick darauf, dass lediglich das Gericht zur verbindlichen Interpretierung des Rechtes berechtigt ist, tr\u00e4gt der Berater f\u00fcr die \u00c4nderung seiner Auslegung des Rechtes nach der Leistungserbringung keinerlei Verantwortung.<br \/>\n3.13. Der Berater ist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, falls es zur Beeintr\u00e4chtigung des Vertrauens zwischen ihm und dem Klienten kommt, sofern der Klient nicht die erforderliche Unterst\u00fctzung gew\u00e4hrt, oder sofern der Klient ohne triftigen Grund keinerlei Kaution oder angemessene Anzahlung auf das Entgelt f\u00fcr die Erbringung der Steuerberatungsleistungen hinterlegt (Best. \u00a7 6 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 523\/1992 Slg., \u00fcber die Steuerberatung und \u00fcber die Kammer der Steuerberater der Tschechischen Republik).<br \/>\n3.14. Der Berater ist verpflichtet, binnen 20 Tagen ab jenem Tage, an welchem er dem Klienten den R\u00fccktritt vom Vertrag mitgeteilt hat:<br \/>\na) alle unaufschiebbaren Handlungen zu setzen, sofern der Klient keine anderen Ma\u00dfnahmen ergriffen hat;<br \/>\nb) mit dem Klienten die Anzahlung auf das Entgelt und die Aufwendungen zu verrechnen, sofern der Klient diese geleistet hat.<br \/>\n3.15. Der Berater ist berechtigt, die Erbringung s\u00e4mtlicher Leistungen in jenem Falle einzustellen, in welchem der Klient mit der Bezahlung seiner Verbindlichkeiten in Verzug ist.<\/p>\n<h4>4. Rechte und Pflichten des Klienten<\/h4>\n<p>4.1. Der Klient hat das Recht auf die Erbringung der Leistungen seitens des Beraters im Einklang mit den Bedingungen und im Umfange des abgeschlossenen Vertrages.<br \/>\n4.2. Das Recht sowie die Pflicht des Klienten ist es, mit dem Berater bei Erbringung der Steuerberatungsleistungen eng zusammenzuarbeiten.<br \/>\n4.3. Der Klient gew\u00e4hrt dem Berater s\u00e4mtliche m\u00f6gliche Unterst\u00fctzung, insbesondere gew\u00e4hrt er vollst\u00e4ndige, \u00fcbersichtliche, eindeutige, wahrheitsgem\u00e4\u00dfe und fristgerechte Informationen. Informationen, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertrages Bedeutung haben oder haben k\u00f6nnen, gew\u00e4hrt der Klient auch ohne Aufforderung seitens des Klienten, was insbesondere f\u00fcr neu eingetretene oder neu festgestellte Gegebenheiten gilt, die der Klient dem Berater ohne unn\u00f6tigen Aufschub mitzuteilen hat. Der Klient erm\u00f6glicht dem Berater zugleich den Zugang zu s\u00e4mtlichen Dokumenten, die sich auf seine T\u00e4tigkeit beziehen oder Einfluss auf die Erf\u00fcllung des Vertragsgegenstandes haben oder nach Ansicht des Beraters haben k\u00f6nnen.<br \/>\n4.4. Der Klient hat das Recht auf die Erl\u00e4uterung der durch den Berater angewendeten Verfahren, der rechtlichen sowie faktischen Handlung sowie auf vollst\u00e4ndige Informationen zum Stand des Verfahrens, in welchem ihn der Berater vertritt. Der Klient hat das Recht auf die Kopie s\u00e4mtlicher Eingaben, die der Berater in seinem Namen get\u00e4tigt hat.<br \/>\n4.5. Der Klient hat das Recht auf die Information zum Umfange und zur H\u00f6he der berufsbedingten Versicherung des Beraters.<br \/>\n4.6. Der Klient \u00fcbergibt dem Berater bzw. stellt dem Berater gem\u00e4\u00df dessen W\u00fcnschen binnen 7 Tagen ab der G\u00fcltigkeit des Vertrages oder ab dem Tage der Zustellung des Ersuchens des Beraters s\u00e4mtliche Belege, Schriftst\u00fccke und andere Informationen zur Verf\u00fcgung, welche einen Bezug zum Vertragsgegenstand haben, hatten, haben werden oder haben k\u00f6nnten.<br \/>\n4.7. Der Klient selbst haftet f\u00fcr die Sachlichkeit, die Korrektheit, die Wahrhaftigkeit, die Rechtzeitigkeit und die Vollst\u00e4ndigkeit s\u00e4mtlicher Dokumente und Schriftst\u00fccke, die er dem Berater \u00fcbergibt bzw. offenlegt. Der Berater ist in dieser Hinsicht f\u00fcr die Belege nicht verantwortlich. Der Klient selbst haftet f\u00fcr die Sachlichkeit, die Korrektheit, die Wahrhaftigkeit, die Rechtzeitigkeit und die Vollst\u00e4ndigkeit s\u00e4mtlicher Informationen, die er dem Berater mitteilt.<br \/>\n4.8. Der Klient beseitigt ohne unn\u00f6tigen Aufschub die Unzul\u00e4nglichkeiten, Irrt\u00fcmer und Unkorrektheiten, auf die er durch den Berater hingewiesen wurde.<br \/>\n4.9. Der Klient \u00fcbergibt dem Berater s\u00e4mtliche Dokumente gem\u00e4\u00df Art. 4.6. (bzw. legt diese offen) f\u00fcr die gesamte Dauer der Verpflichtung aus dem Vertrag, und zwar unverz\u00fcglich.<br \/>\n4.10. Der Klient informiert den Berater ohne unn\u00f6tigen Aufschub \u00fcber alle bekannten Risiken, die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen. Auf Verlangen des Beraters gew\u00e4hrt und erteilt der Klient diese Informationen und Anweisungen in schriftlicher Form.<br \/>\n4.11. Der Klient teilt dem Berater jene Informationen mit, die es erm\u00f6glichen, den Umfang der Risiken, die der Berater bei der Leistungserbringung eingeht, zu beurteilen; der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die Gew\u00e4hrung irref\u00fchrender, unvollst\u00e4ndiger bzw. unwahrer Informationen die aliquote Minderung der Pflicht der Erstattung des durch den Bearter verursachten Schadens zur Folge hat, und zwar im Einklang mit der Best. \u00a7 2918 des Gesetzes Nr. 89\/2012 Slg., B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (weiter nur \u201eBGB\u201c).<br \/>\n4.12. Der Klient ist verpflichtet, gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Anstrengungen aufzuwenden, damit weder ihm noch dem Berater ein Schaden entsteht; dieser Pflicht entledigen ihn keinerlei Pflichten des Beraters.<br \/>\n4.13. Der Klient informiert den Berater unverz\u00fcglich \u00fcber alle ohne dessen Wissen in jenen Angelegenheiten get\u00e4tigten Handlungen, die Gegenstand des Vertrages sind, insbesondere \u00fcber die Er\u00f6ffnung, den Verlauf und das Ergebnis einer Kontrolle, \u00fcber das Verfahren zur Beseitigung von Zweifeln, \u00fcber die Eingabe einer steuerlichen Behauptung oder \u00fcber Verhandlungen, die im Zusammenhang mit einem Verfahren in Sachen des Versicherungsbeitrages f\u00fcr die Sozialversicherung oder in Sachen der \u00f6ffentlichen Krankenversicherung bzgl. des Vertragsgegenstandes erfolgen. Die Nichterf\u00fcllung dieser Pflicht hat die aliquote Minderung der Pflicht zur Erstattung des durch den Berater zugef\u00fcgten Schadens zur Folge, und zwar im Einklang mit der Best. \u00a7 2918 BGB.<br \/>\n4.14. <strong>Im Falle, dass die Organe der Finanzverwaltung oder andere Kontrollorgane die aus den gew\u00e4hrten Konsultationen und Standpunkten des Beraters resultierenden rechtlichen Ansichten in Zweifel ziehen sollten, ist es die Pflicht des Klienten, dem Berater die Erl\u00e4uterung und Verteidigung dieser rechtlichen Ansichten zu erm\u00f6glichen, und zwar auch im Falle, wenn das Verpflichtungsverh\u00e4ltnis gem\u00e4\u00df dem Vertrag bereits erloschen ist. Sofern der Klient diese Pflicht nicht erf\u00fcllt, haftet der Berater nicht f\u00fcr den Schaden.<\/strong><br \/>\n4.15. Der Klient ist verpflichtet, Verschwiegenheit zu allen Gegebenheiten, Informationen, Ratschl\u00e4gen, Weisungen und Empfehlungen zu wahren, von denen er im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Kenntnis erlangt hat, und zwar auch nach der Beendigung der Verpflichtung aus dem Vertrag. Der Klient darf insbesondere ohne vorherige Zustimmung des Beraters Dritten keine Angaben zum Inhalt jener Ratschl\u00e4ge mitteilen, die ihm seitens des Beraters erteilt wurden. Die Verschwiegenheitspflicht des Klienten bezieht sich nicht auf die F\u00e4lle der durch das Gesetz auferlegten Pflicht, die Ver\u00fcbung einer Straftat zu vereiteln oder anzuzeigen, ebenso nicht auf die Pflicht des Klienten zum Zusammenwirken mit den Straforganen.<br \/>\n4.16. Dem Berater stehen s\u00e4mtliche Rechte zum geistigen Eigentum aller Produkte zu, die bei der Leistungserbringung erstellt wurden, d.h. der L\u00f6sungen. Konzepte, Informationen und der Urheberrechte bzgl. der Outputs. Die Outputs dienen lediglich den Bed\u00fcrfnissen jener Subjekte bzw. Personen, f\u00fcr die sie bestimmt sind, und zwar f\u00fcr jene Zwecke, f\u00fcr die sie erstellt wurden. Der Klient ist berechtigt, Kopien der Outputs f\u00fcr den eigenen Bedarf anzufertigen, wobei er jedoch die Outputs oder deren Kopien Dritten nicht zur Verf\u00fcgung stellen darf, sofern nicht anders vereinbart.<br \/>\n4.17. <strong>Der Klient entledigt den Berater der Verschwiegenheit zu den bei der Vertragserf\u00fcllung festgestellten steuerlichen Angelegenheiten gegen\u00fcber den Mitgliedern der Kammer der Steuerberater, die zur ordentlichen und vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung des Vertrages beitragen und so an der Wahrung der berechtigten Interessen des Klienten teilhaben k\u00f6nnten, und zwar:<\/strong><br \/>\n<strong>KODAP, Steuerberatungsgesellschaft<\/strong><br \/>\n<strong>a) in F\u00e4llen, in denen der Berater den Ersatz eines dem Klienten zugef\u00fcgten Schadens aus seiner Versicherung bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft geltend macht,<\/strong><br \/>\n<strong>b) im Falle eines Verfahrens zur Eintreibung der Forderungen des Beraters gegen\u00fcber dem Klienten,<\/strong><br \/>\n<strong>c) im Falle, wenn der Klient vom Berater die Gew\u00e4hrung einer Zeugenaussage in einem anderen Verfahren verlangt,<\/strong><br \/>\n<strong>d) im Falle eines gerichtlichen Streites zwischen dem Klienten und dem Berater bzgl. der Verschuldung des Schadens oder der Erstattung der Leistungen,<\/strong><br \/>\n<strong>e) im Falle der strafrechtlichen Verfolgung des Beraters, die auf der Grundlage einer Strafanzeige oder einer durch den Klienten oder dessen Vertreter gemachten Aussage er\u00f6ffnet wird,<\/strong><br \/>\n<strong>f) gegen\u00fcber jenem Subjekt, welches den Streit zwischen dem Klienten und dem Berater l\u00f6st,<\/strong><br \/>\n<strong>g) gegen\u00fcber Personen, welche unabdingbare Zulieferungen bei der Erf\u00fcllung des Vertrages gew\u00e4hren.<\/strong><br \/>\n4.18. Konsultationen und Mitteilungen solcher Angaben durch den Berater an Dritte sind stets unter maximaler Ber\u00fccksichtigung der gesch\u00fctzten Interessen des Klienten, seiner Privatsph\u00e4re sowie unter Respektierung der gesch\u00e4ftlichen und anderer Geheimnisse der Aktivit\u00e4ten des Klienten zu f\u00fchren.<\/p>\n<h4><strong>5. Identifikation des Klienten<\/strong><\/h4>\n<p>5.1. Der Klient ist verpflichtet, sich der Identifikation gem\u00e4\u00df gesonderten Vorschriften zu unterziehen. Zu diesem Zwecke legt er dem Berater die entsprechenden Dokumente vor und \u00fcbergibt ihm ihre Kopien oder erm\u00f6glicht ihre Erstellung. Der Klient gew\u00e4hrt dem Berater s\u00e4mtliche Unterst\u00fctzung, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Pflichten des Beraters, wie sie aus dem Gesetz Nr. 253\/2008 Slg., \u00fcber einige Ma\u00dfnahmen gegen die Legalisierung von Ertr\u00e4gen aus einer strafbaren Handlung und gegen die Finanzierung des Terrorismus, in der g\u00fcltigen Fassung (weiter nur AML-Gesetz\/Geldw\u00e4schegesetz), resultieren, erforderlich ist, und zwar insbesondere bei der Durchf\u00fchrung einer Kontrolle des Klienten im Sinne der Best. \u00a7 9 des AML-Gesetzes.<br \/>\n5.2. Der Berater erstellt f\u00fcr die Zwecke des AML-Gesetzes Kopien oder Ausz\u00fcge aus den zur Vorlage gebrachten Dokumenten des Klienten und bearbeitet die so gewonnenen Informationen zur Erf\u00fcllung des Zweckes dieses Gesetzes.<br \/>\n5.3. Der Berater identifiziert bei der Entstehung der Verpflichtung jede, den Klienten als juristische Person vertretende nat\u00fcrliche Person, und zwar in physischer Anwesenheit des Identifizierten, sofern nicht anders vereinbart.<br \/>\n5.4. Der Berater identifiziert bei der Entstehung der Verpflichtung jede, durch den Klienten als Ansprechpartner angef\u00fchrte Person in physischer Anwesenheit des Identifizierten, sofern nicht anders vereinbart.<br \/>\n5.5. Der Klient informiert den Berater \u00fcber den Ursprung der Geldmittel, sofern sie nicht durch die ordentliche Unternehmenst\u00e4tigkeit des Klienten erwirtschaftet wurden. Sofern es sich um eine juristische Person handelt, informiert der Klient den Berater \u00fcber seinen tats\u00e4chlichen Inhaber.<br \/>\n5.6. Bei der Identifikation des Klienten, der:<br \/>\na) eine nat\u00fcrliche Person ist, vermerkt und pr\u00fcft der Berater in ihrer physischen Anwesenheit die Identifikationsangaben anhand des Identit\u00e4tsausweises, sofern hierin angef\u00fchrt, und vermerkt ferner die Art und die Nummer des Identit\u00e4tsausweises, den Staat, ggf. das ausgebende Organ, sowie die Dauer seiner G\u00fcltigkeit, wobei er zugleich die \u00dcbereinstimmung der \u00c4hnlichkeit mit der Darstellung im Identit\u00e4tsausweis \u00fcberpr\u00fcft,<br \/>\nb) eine juristische Person ist, vermerkt und pr\u00fcft der Berater die Identifikationsangaben anhand des Belegs bzgl. der Existenz der juristischen Person und nimmt im Umfange gem\u00e4\u00df Buchst. a) in physischer Anwesenheit jener nat\u00fcrlichen Person, die sie in der gegenst\u00e4ndlichen Angelegenheit vertritt; sofern statutarisches Organ, sein Mitglied oder beherrschende Person dieser juristischen Person eine andere juristische Person ist, vermerkt er auch ihre Identifikationsangaben,<br \/>\nc) vertreten auf der Grundlage einer Vereinbarung \u00fcber die Vollmacht, f\u00fchrt der Berater in physischer Anwesenheit die Identifikation des Erm\u00e4chtigten gem\u00e4\u00df Buchst. a) und b) und ferner durch die Vorlage der Vollmacht durch.<br \/>\n5.7. Der Klient informiert den Berater f\u00fcr die Dauer der Verpflichtung \u00fcber s\u00e4mtliche \u00c4nderungen, die Einfluss auf die korrekte Identifikation des Klienten haben k\u00f6nnten, und zwar insbesondere hinsichtlich der G\u00fcltigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der Identifikationsangaben.<br \/>\n5.8. Der Berater ist berechtigt, vom Vertrag in jenem Falle zur\u00fcckzutreten:<br \/>\na) wenn sich der Klient weigert, sich der Identifikation zu unterziehen, oder sich weigert, die Vereinbarung \u00fcber die Vollmacht zur Vorlage zu bringen, oder wenn die Identifikation aus anderem Grunde nicht durchgef\u00fchrt werden kann,<br \/>\nb) wenn der Klient nicht die erforderliche Unterst\u00fctzung zur Erf\u00fcllung des Zweckes des AML-Gesetzes gew\u00e4hrt, oder der Zweck dieses Gesetzes aus anderem Grunde nicht erf\u00fcllt werden kann, oder<br \/>\nc) wenn der Berater begr\u00fcndete Zweifel am Wahrheitsgehalt der durch den Klienten gew\u00e4hrten Informationen bzw. an der Echtheit der zur Vorlage gebrachten Dokumente hegt.<\/p>\n<h4><strong>6. Schadenersatz<\/strong><\/h4>\n<p>6.1. Der Berater ersetzt dem Klienten den Schaden, sofern dieser im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung der Steuerberatung durch ihn dass er den Schaden auch unter Aufwendung jedweder Anstrengung, die von ihm verlangt werden kann, nicht verhindern konnte<br \/>\n6.2. Der Berater ist nicht verpflichtet, dem Klienten den Schaden zu erstatten, sofern dieser durch Verletzung des Vertrages oder dieser Bedingungen seitens des Klienten selbst verursacht wurde.<br \/>\n6.3. Der Berater hat eine Haftpflichtversicherung f\u00fcr jenen Schaden abgeschlossen, der dem Klienten im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung der Steuerberatung zugef\u00fcgt werden k\u00f6nnte. Der Versicherungsgeber und die H\u00f6he der Versicherungssumme sind im Vertrag angef\u00fchrt.<br \/>\n6.4. Unter dem Schaden ist eine Verm\u00f6genseinbu\u00dfe des Klienten zu verstehen, die diesem im Zusammenhang mit der T\u00e4tigkeit des Beraters im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages gem\u00e4\u00df der Best. \u00a7 3 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 523\/1992 Slg., \u00fcber die Steuerberatung und die Kammer der Steuerberater der Tschechischen Republik, in der Fassung der sp\u00e4teren Vorschriften, zugef\u00fcgt wurde. Die Schadenersatzh\u00f6he ist durch die H\u00f6he der im Vertrag angef\u00fchrten Versicherungssumme limitiert. <strong>Im Falle, dass der Berater dem Klienten schriftlich eine verbindliche Rechtsansicht gew\u00e4hrt hat, \u00fcbersteigt die H\u00f6he des allf\u00e4lligen Ersatzes des infolge ihrer Unkorrektheit zugef\u00fcgten Schadens nicht den Betrag in H\u00f6he des F\u00fcnfzigfachen des vom Klienten f\u00fcr ihre Erstellung bezahlten, vertraglichen Entgelts. Eine eventuelle h\u00f6here Haftpflicht ist eigenst\u00e4ndig schriftlich zu vereinbaren.<\/strong><br \/>\n6.5. Sollten begr\u00fcndete Bef\u00fcrchtungen bestehen, dass infolge der erbrachten Steuerberatung ein Schaden entstehen kann, sind beide Parteien verpflichtet, Schritte und Handlungen zu setzen, die den Schaden verhindern oder verringern k\u00f6nnen. Der Klient ist hierbei verpflichtet, den Berater auf diese Gegebenheiten unverz\u00fcglich nach ihrer Feststellung hinzuweisen und ihm die erforderliche Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren, insbesondere s\u00e4mtliche hiermit in Zusammenhang stehenden Unterlagen und Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>\n6.6. Der Berater ist nicht zur Erstattung eines Schadens verpflichtet, der durch die Handlungsweise des Klienten oder durch mangelnde Unterst\u00fctzung verursacht wurde, zu welcher der Klient verpflichtet war, insbesondere mangels Zusammenwirkens bei der Verwaltung der Steuern oder bei einem Gerichtsverfahren sowie durch sein selbstst\u00e4ndiges Vorgehen in diesen Verfahren ohne Konsultation mit dem Berater.<br \/>\n6.7. Bei der Vertretung des Klienten haftet der Berater nicht f\u00fcr jenen Schaden, der dem Klienten infolge der fehlerhaften Form einer Eingabe entsteht, die der Klient gegen\u00fcber den Organen der Finanzverwaltung selbst get\u00e4tigt hat, und zwar anders als elektronisch, obwohl er diese Pflicht gem\u00e4\u00df den einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 280\/2009 Slg., Steuerordnung, in der g\u00fcltigen Fassung, hatte.<br \/>\n6.8. Der Schadenersatz ist seitens Beraters binnen 30 Tagen ab der Beendigung der Liquidation des Versicherungsfalles durch die Versicherungsgesellschaft zur Zahlung f\u00e4llig. Weigert sich die Versicherungsgesellschaft, die Erf\u00fcllung zu leisten und entscheidet \u00fcber die Schadenersatzpflicht das Gericht, ist der Schadenersatz binnen 30 Tagen ab Erlangung der Rechtskraft des Urteils \u00fcber den Schadenersatz zur Zahlung f\u00e4llig. Erfolgt aus anderen Gr\u00fcnden keine Erf\u00fcllung seitens der Versicherungsgesellschaft, wird gem\u00e4\u00df den entsprechenden rechtlichen Vorschriften verfahren. Im Falle einer Vertragsstrafe wird analog verfahren.<br \/>\n6.9. Der Klient tr\u00e4gt den Schaden, der ihm aufgrund der Verheimlichung, der Unkorrektheit oder der Unvollst\u00e4ndigkeit von Belegen und Schriftst\u00fccken entsteht. Der Klient tr\u00e4gt den Schaden auch dann, wenn der dem Berater den Beleg versp\u00e4tet \u00fcbergibt.<br \/>\n6.10. Der Berater ersetzt nicht den Schaden infolge eines Risikos, welches er im Voraus identifiziert hat, einschlie\u00dflich jener F\u00e4lle, in denen er den Klienten \u00fcber ein Risiko informiert, welches von der m\u00f6glichen abweichenden Auslegung der rechtlichen Vorschriften durch die Finanzorgane oder das Gericht herr\u00fchrt, und sich der Klient entschlie\u00dft, dieses Risiko einzugehen. Diese Entscheidung des Klienten kann die Gestalt der ausdr\u00fccklichen Zustimmung oder auch der Unt\u00e4tigkeit des Klienten in jenem Falle haben, wenn er durch den Berater nachweislich aufgefordert wird, seine allf\u00e4llige Ablehnung des vorgeschlagenen Verfahrens mitzuteilen.<br \/>\n6.11. Der Berater haftet und b\u00fcrgt nicht f\u00fcr die Gesetzlichkeit der gesch\u00e4ftlichen Aktivit\u00e4ten des Klienten.<br \/>\n6.12. Der Berater haftet und b\u00fcrgt nicht f\u00fcr die Rechtzeitigkeit und Korrektheit der Bezahlung der Steuern und des Versicherungsbeitrages durch den Klienten.<\/p>\n<h4>7. Vollmacht<\/h4>\n<p>7.1. Die Vereinbarung \u00fcber die Vollmacht hat die eindeutige Identifikation des Klienten und des Beraters zu enthalten. Die Vollmacht hat ferner die Abgrenzung des Gegenstandes und des Umfanges der Vollmacht, das Datum ihrer Erteilung, die Wirksamkeit, ggf. die G\u00fcltigkeitsdauer und die Unterschrift zu enthalten.<br \/>\n7.2. Die amtliche Beglaubigung der Identit\u00e4t des Klienten und des Beraters auf der Vereinbarung \u00fcber die Vollmacht ist nur dann erforderlich, sofern dies durch eine Rechtsvorschrift oder seitens des Beraters verlangt wird.<br \/>\n7.3. Die Vertretung auf der Grundlage der Vereinbarung \u00fcber die Vollmacht schlie\u00dft nicht aus, dass der Klient selbst handelt, wobei die Bestimmung des Artikels 4.13. dieser Bedingungen gilt.<br \/>\n7.4. Die Erm\u00e4chtigung erlischt:<br \/>\na) zum Tage der Beendigung der G\u00fcltigkeit des Vertrages;<br \/>\nb) durch Widerrufung seitens des Klienten;<br \/>\nc) durch K\u00fcndigung seitens des Beraters;<br \/>\nd) mit Ablauf der Frist, sofern sie befristet vereinbart wurde;<br \/>\ne) durch Vollzug der Rechtsgesch\u00e4fte, f\u00fcr die sie erteilt wurde; f) durch Erf\u00fcllung des Zweckes, auf den sie beschr\u00e4nkt war;<br \/>\ng) mit dem Ableben des Klienten oder des Beraters oder in jenem Falle, wenn der Klient eine juristische Person ist, die nach ihrem Erl\u00f6schen keinen Rechtsnachfolger hat.<br \/>\n7.5. Im Falle der Widerrufung der Erm\u00e4chtigung durch den Klienten, ist dieser verpflichtet, den Berater hiervon unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen. \u00c1nalog verf\u00e4hrt der Berater im Falle, wenn er die Vollmacht k\u00fcndigt oder ablehnt.<\/p>\n<h4>8. F\u00fchrung der Akte und Umgang mit vertraulichen Informationen<\/h4>\n<p>8.1. Der Berater ist berechtigt, eine Aktenevidenz bzgl. der Erbringung seiner Leistungen zu f\u00fchren.<br \/>\n8.2. Unter der Aktenevidenz sind Schriftst\u00fccke und Dateien zu verstehen, die beim Berater f\u00fcr seinen Bedarf verbleiben.<br \/>\n8.3. Beim F\u00fchren der Akte verf\u00e4hrt der Berater mit der fachlichen Sorgfalt, wobei er nicht verpflichtet ist, die Belege, Schriftst\u00fccke und Eingaben des Klienten aufzubewahren.<br \/>\n8.4. Der Klient nimmt zur Kenntnis und erteilt seine Zustimmung zur Erfassung und Bearbeitung der Daten bzgl. seiner Person durch den Berater im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, zur F\u00fchrung der Akte und zur Erf\u00fcllung der Pflichten gem\u00e4\u00df gesonderten Vorschriften (z.B. AML-Gesetz). Die Aufhebung der Zustimmung zur Erfassung und Bearbeitung der Daten durch den Klienten ist f\u00fcr den Berater ein Grund zum R\u00fccktritt vom Vertrag.<br \/>\n8.5. Der Klient stimmt der Aufbewahrung vertraulicher Informationen sowie der personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter, Lieferanten, Klienten und weiterer Personen zum Zwecke der Gew\u00e4hrleistung der ordentlichen Leistungserbringung zu. Als vertrauliche Informationen werden ferner auch s\u00e4mtliche Informationen vertraulichen Charakters oder zum Gegenstand des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses, s\u00e4mtliche Kommunikation zwischen dem Klienten und dem Berater, Informationen zur H\u00f6he des Entgelts, von denen der Klient im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Kenntnis erlangte, erachtet. Der Berater verpflichtet sich, solche technischen und organisatorischen Mittel einzusetzen, die den Schutz der personenbezogenen Daten im Einklang mit dem Gesetz Nr. 101\/2000 Slg., \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten, gew\u00e4hrleisten.<br \/>\n8.6. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei gew\u00e4hrt weder der Berater noch der Klient Dritten jedwede, im Art. 8.5 angef\u00fchrten Informationen.<br \/>\n8.7. Die vom Klienten erlangten vertraulichen Informationen werden lediglich zum Zwecke der Erbringung und des Empfang der Leistungen verwendet.<\/p>\n<h4>9. Zustellung<\/h4>\n<p>9.1. Die Korrespondenz zwischen dem Klienten und dem Berater wird pers\u00f6nlich, per Post, mittels des Kurierdienstes oder unter Einsatz der \u00dcbertragungstechniken zugestellt, und zwar zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen.<br \/>\n9.2. Sofern im Vertrag nicht anders angef\u00fchrt, wird davon ausgegangen, dass die unter Inanspruchnahme eines Postdienstbetreibers abgeschickte Sendung am dritten Werktag nach der Absendung zugestellt wurde (Best. \u00a7 573 BGB).<br \/>\n9.3. Die Zustellung erfolgt an die im Vertrag angef\u00fchrten Adressen oder an eine andere Adresse, die der Klient dem Berater schriftlich bekanntgibt.<\/p>\n<h4>10. Entgelt<\/h4>\n<p>10.1. Der Berater hat Anspruch auf ein Entgelt f\u00fcr die erbrachten Leistungen und auf Bezahlung der sachbezogenen Aufwendungen. Das Entgelt des Beraters ist auf der Grundlage des Vertrags in Form der Stundens\u00e4tze, der Pauschalverg\u00fctung, Gemeinkostenpauschale, eines festen Preises oder in Form ihrer Kombination vereinbart. Der Vertrag kann auch eine andere Form der Festlegung des Entgelts bestimmen.<br \/>\n10.2. Ist eine Pauschalverg\u00fctung vereinbart, umfasst sie sie \u00fcblichen Gemeinkosten des Beraters, insbesondere die Erstattungen f\u00fcr administrative Arbeiten, f\u00fcr die Benutzung eines Personenkraftwagens in der Gemeinde des Sitzes des Beraters, f\u00fcr EDV-Technik, Software, Informationsdatenbanken, die Versicherung u. \u00c4. Je nach den Bedingungen des Vertrages kann die Pauschalverg\u00fctung den vollen oder den limitierten Umfang der Leistungen f\u00fcr den vereinbarten Zeitraum umfassen.<br \/>\n10.3. Die Gemeinkostenpauschale kann insbesondere im Falle der langfristigen Vertretung des Klienten im Steuer-, Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren mit staatlichen Organen vereinbart werden. Die Gemeinkostenpauschale wird neben dem Preis f\u00fcr die Leistungen vereinbart und deckt vor allem die Gemeinkosten des Beraters im Zusammenhang mit der \u00dcbernahme, der Evidenz und der Aufrechterhaltung der Erm\u00e4chtigung, mit der Zustellung der Korrespondenz an den Klienten sowie weitere geringf\u00fcgige, zusammenh\u00e4ngende, administrative Kosten.<br \/>\n10.4. In der Pauschalverg\u00fctung und in der Gemeinkostenpauschale sind die Erstattungen der Verwaltungsgeb\u00fchren und anderer Geb\u00fchren sowie die Reiseunkosten bei einer Fahrt au\u00dferhalb der Gemeinde des Sitzes des Beraters und die Unterbringungskosten der Mitarbeiter des Beraters, die f\u00fcr die Leistungserbringung zugunsten des Klienten unabdingbar sind, nicht umfasst. In der Pauschalverg\u00fctung und in der Gemeinkostenpauschale sind ferner die gew\u00fcnschten Zulieferungen, Sachverst\u00e4ndigengutachten, \u00dcbersetzungen und Dolmetschen, Abschriften der vom Klienten zur Verf\u00fcgung gestellten Texte, Zahlungen f\u00fcr Beglaubigung von Urkunden und die Honorare der Notare nicht umfasst. In der Pauschalverg\u00fctung und in der Gemeinkostenpauschale sind die \u00fcber den Rahmen der \u00fcblichen Leistungen aufgewendeten Gemeinkosten wie Fernmeldegeb\u00fchren in gr\u00f6\u00dferem Umfang, gew\u00fcnschte au\u00dferordentliche Aufwendungen auf das Kopieren von Urkunden und f\u00fcr das Verbrauchsmaterial ebenfalls nicht umfasst. Der Klient erstattet dem Berater die Kosten in nachgewiesener H\u00f6he, unter der Voraussetzung ihrer zweckdienlichen und wirtschaftlichen Aufwendung.<br \/>\n10.5. Die Mehrwertsteuer ist nicht Bestandteil des vereinbarten oder gem\u00e4\u00df Art. 10.1. bis 10.4. festgelegten Entgelts. Sofern der Berater zur Abf\u00fchrung der Mehrwertsteuer verpflichtet ist, wird diese Steuer zum Entgelt hinzugerechnet.<br \/>\n10.6. Die Zeit, die die Mitarbeiter des Beraters auf Reisen f\u00fcr die Zwecke der Leistungserbringung au\u00dferhalb des Sitzes des Beraters verbringen, wird in H\u00f6he von 50 % der Stundens\u00e4tze der jeweiligen Mitarbeiter berechnet.<br \/>\n10.7. Die vereinbarten Preise k\u00f6nnen durch den Berater angepasst werden. Die so angepassten Preise werden ab dem, jenem Monat nachfolgenden Monat geltend gemacht, in welchem dem Klienten die \u00c4nderung schriftlich bekanntgegeben wurde. Der Berater ist in gleicher Weise berechtigt, die Einstufung seiner Mitarbeiter in Ankn\u00fcpfung an ihren fachlichen und beruflichen Fortschritt zu \u00e4ndern.<br \/>\n10.8. Sofern der Klient einer solchen \u00c4nderung der Preise und der Einstufung der Mitarbeiter nicht zustimmt, kann der Berater die Verpflichtung mit einmonatiger K\u00fcndigungsfrist k\u00fcndigen, die am ersten Tage des der Zustellung der K\u00fcndigung nachfolgenden Monats zu laufen beginnt.<br \/>\n10.9. Die H\u00f6he des Entgelts widerspiegelt gew\u00f6hnlich den fachlichen und zeitlichen Aufwand der Leistungen sowie den Umfang der Verantwortung des Beraters. Zur Mitteilung eines rechtlichen Standpunktes mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen kann der Berater daher eine eigenst\u00e4ndige Preisvereinbarung mit Ber\u00fccksichtigung der aufgewandten Zeit und und des Risikos verlangen.<br \/>\n10.10. Sollte f\u00fcr die L\u00f6sung spezifischer oder fachlich bzw. zeitlich aufwendiger Aufgaben die Zulieferung von Leistungen seitens externer Spezialisten notwendig sein und der Preis einer solchen Zuarbeit von dem im Vertrag vereinbarten Preis abweichen, hat der Berater den Klienten hierauf hinzuweisen.<br \/>\n10.11. Das Entgelt ist monatlich r\u00fcckwirkend auf der Grundlage eines durch den Berater ausgestellten steuerlichen Belegs (Rechnung) zur Zahlung f\u00e4llig. Die F\u00e4lligkeitsfrist wird auf 10 Tage festgelegt.<br \/>\n10.12. Im Falle, dass vom Berater ein gr\u00f6\u00dferer als der \u00fcbliche Umfang der Leistungen einmalig verlangt wird, hat der Berater auch ohne vorherige Vereinbarung das Recht auf eine angemessene Anzahlung oder auf eine Kaution. Der Berater stellt in solchem Falle eine eigenst\u00e4ndige Akontorechnung mit angemessener F\u00e4lligkeitsfrist aus. Die geleistete Anzahlung oder Kaution verrechnet der Berater sp\u00e4testens nach Beendigung der Erbringung der hiermit in Zusammenhang stehenden Leistungen.<br \/>\n10.13. Das Aufrechnen von Forderungen des Beraters gegen\u00fcber dem Klienten ist lediglich mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen des Klienten gegen\u00fcber dem Berater zul\u00e4ssig.<br \/>\n10.14. <strong>Bei wiederholter Nichteinhaltung des Zahlungstermins hat der Berater neben dem Anspruch auf Verzugszinsen auch Anspruch auf die Geltendmachung einer Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,05 % der H\u00f6he der Zahlung, mit welcher der Klient in Verzug ist, t\u00e4glich.<\/strong> Nach dem R\u00fccktritt vom Vertrag hat der Berater das Recht, die Verrechnung im Einklang mit den Preisvereinbarungen vorzunehmen. Am jenem Tage nachfolgenden Tag, an welchem dem Klienten diese Verrechnung zugestellt wurde, werden alle Forderungen des Beraters f\u00e4llig.<\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 4\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h4>11. Entstehen und Erl\u00f6schen des Vertragsverh\u00e4ltnisses<\/h4>\n<p>11.1. Das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Berater und dem Klienten entsteht mit dem Abschluss des Vertrages.<br \/>\n11.2. Das befristet abgeschlossene Vertragsverh\u00e4ltnis erlischt mit Ablauf der vereinbarten Frist.<br \/>\n11.3. Das Vertragsverh\u00e4ltnis erlischt mit der Erf\u00fcllung des Vertragsgegenstandes.<br \/>\n11.4. Das unbefristet abgeschlossene Vertragsverh\u00e4ltnis kann eine jedwede Vertragspartei auch ohne Nennung der Gr\u00fcnde mit Wirksamkeit ab dem ersten Tage des jenem Monat nachfolgenden Monats k\u00fcndigen, in welchem der anderen Partei die K\u00fcndigung zugestellt wurde. Das Vertragsverh\u00e4ltnis kann jederzeit auch durch Vereinbarung beendet werden.<br \/>\n11.5. Das Vertragsverh\u00e4ltnis erlischt auch in den im Abs. 3.13., 5.8., 8.4. oder 10.8. dieser Bedingungen nagef\u00fchrten F\u00e4llen.<br \/>\n11.6. Das Vertragsverh\u00e4ltnis erlischt auch mit dem Erl\u00f6schen des Beraters oder mit dem Ableben des Klienten. Ist der Klient eine juristische Person ist, erlischt das Vertragsverh\u00e4ltnis auch mit ihrem Erl\u00f6schen ohne Rechtsnachfolger.<br \/>\n11.7. Nach dem Erl\u00f6schen des Vertragsverh\u00e4ltnisses bleiben alle Bestimmungen dieser Bedingungen und des Vertrags g\u00fcltig, aus deren Inhalt ersichtlich ist, dass sie sich auch auf Gegebenheiten beziehen k\u00f6nnen, die erst nach der Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses eintreten, sofern diese Gegebenheiten ihren Ursprung im Vertrag und in den Bedingungen haben. Es handelt sich insbesondere um Fragen der Haftung des Beraters, der Verschwiegenheit, des Schadenersatzes und der wechselseitigen Informiertheit.<\/p>\n<h4>12. Sonstige Vereinbarungen<\/h4>\n<p>12.1. Der Inhalt des Vertrages und dieser Bedingungen wird als vertraulich erachtet. Die Vertragsparteien sind nicht berechtigt, hiermit Personen bekanntzumachen, die diesbez\u00fcglich keinen Rechtsanspruch nachweisen.<br \/>\n12.2. Die Vertragsbestimmung hat gegen\u00fcber einer Bestimmung dieser Bedingungen stets Vorrang.<br \/>\n12.3. In den durch diese Bedingungen nicht anders geregelten F\u00e4llen sind, sind \u00c4nderungen des Vertrages lediglich in Form eines von beiden Parteien unterzeichneten, schriftlichen Zusatzes m\u00f6glich.<\/p>\n<p><em>Genehmigt durch die statutarischen Vertreter der Gesellschaft KODAP am 26. 11. 2014 mit Wirksamkeit ab dem 1. 1. 2015.<\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Bedingungen der KODAP f\u00fcr die Erbringung von Steuerberatungsleistungen Nr. OPDP-2015, wirksam ab dem 1. Januar 2015 1. Steuerberatungsleistungen 1.1. Die Gesellschaft, die Mitglied der Gruppe KODAP (nachfolgend nur \u201eBerater\u201c genannt) ist, erbringt mittels der Steuerberater und weiterer Fachkr\u00e4fte Leistungen im Bereich der Steuerberatung. 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